kommtkochen · Mario Rühs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Eventkoch-, Live-Cooking-, Catering- und damit verbundene Veranstaltungsleistungen, die mit kommtkochen – Mario Rühs, Mühlweg 49, 06114 Halle (Saale) geschlossen werden.
Maßgeblich sind der jeweils individuell vereinbarte Leistungsumfang und das Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Anfragen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die angebotenen Leistungen von beiden Seiten verbindlich vereinbart werden, beispielsweise durch Annahme eines Angebots und entsprechende Auftragsbestätigung. Termine, Preise und Leistungen richten sich nach der getroffenen Vereinbarung.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Art und Umfang der Leistungen, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Speisen und Getränke, Personal sowie etwaige Mietgegenstände ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Gewünschte Änderungen und zusätzliche Leistungen sind vor ihrer Ausführung abzustimmen. Etwaige Mehrkosten werden vorab mitgeteilt und vereinbart. Sind einzelne Zutaten aus nicht zu vertretenden Gründen nicht erhältlich, wird eine geeignete Alternative angeboten; wesentliche Änderungen erfolgen nicht ohne Abstimmung mit dem Kunden.
4. Mitwirkung bei der Veranstaltung
Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen und im Angebot näher bezeichneten Voraussetzungen bereit, soweit dies vereinbart wurde (beispielsweise Zutritt zum Veranstaltungsort, Arbeitsflächen, Strom und Wasser). Er informiert rechtzeitig über Besonderheiten des Veranstaltungsortes und für die Planung wichtige Anforderungen.
Die Verantwortlichkeiten für erforderliche Genehmigungen und organisatorische Maßnahmen werden im Einzelfall abgestimmt. Gesetzliche Pflichten von kommtkochen, insbesondere zur Lebensmittelhygiene, bleiben davon unberührt.
5. Gästezahl und Planung
Bei Veranstaltungen mit vereinbarter Gästezahl wird um Mitteilung der voraussichtlichen endgültigen Gästezahl spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn gebeten. Verbindliche Mindestmengen, Bestellfristen und die Folgen einer Änderung der Gästezahl richten sich nach den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Erhöhung der Gästezahl oder zusätzliche Bestellung setzt voraus, dass die zusätzlichen Leistungen noch erbracht werden können und eine entsprechende Vergütung vereinbart wird.
6. Preise, Anzahlungen und Zahlung
Es gelten die im Angebot beziehungsweise Vertrag ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer angegeben. Etwaige zusätzliche Kosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen oder ausdrücklich vereinbart.
Eine Anzahlung wird nur geschuldet, wenn ihre Höhe und Fälligkeit im Angebot oder Vertrag vereinbart wurden. Geleistete Anzahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Schlussrechnung innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang zu begleichen. Für einen Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Terminänderung und Absage
Wünsche nach einer Terminverlegung oder eine Absage sollten möglichst frühzeitig in Textform (beispielsweise per E-Mail) mitgeteilt werden. Ob und in welcher Höhe bei einer Absage Vergütungs-, Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche bestehen, richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Eine pauschale Stornogebühr wird aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen allein nicht erhoben. Abweichende individuelle Stornoregelungen bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung.
8. Mietgegenstände und Ausstattung
Werden Gegenstände oder Ausstattung zur Nutzung überlassen, ergeben sich die betreffenden Gegenstände und Rückgabebedingungen aus der jeweiligen Vereinbarung. Für den Verlust oder die Beschädigung gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine pauschale zusätzliche Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
9. Beanstandungen und Haftung
Beanstandungen sollten möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit während einer Veranstaltung nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann. Die gesetzlichen Mängelrechte und sonstigen Ansprüche des Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen.
Für die Haftung von kommtkochen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere werden Ansprüche wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
10. Gesetzliche Verbraucherrechte
Gesetzliche Informationspflichten und Verbraucherrechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Die hierfür erforderlichen Informationen werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, gesondert vor Vertragsschluss bereitgestellt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates unberührt, soweit diese anwendbar sind.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.